Bei anderen gelesen – „Altes Käsebrot ist kein gutes Brot, RTL siegt vor Gericht im Streit um belegte Brötchen“


20.03.2018: Günter Wallraff hat RTL mal wieder einen Gerichtsprozess beschert. Anders als in der Vergangenheit fällt das Urteil im Streit gegen einen Raststätten-Betreiber nun aber eindeutig zugunsten des Senders aus.

Am 29. August 2016 hat RTL eine Ausgabe von "Team Wallraff - Reporter Undercover" gezeigt, die für den Sender bis heute ein Nachspiel hatte. In der Sendung ging es um Autobahn-Raststätten, wie immer waren auch hier Reporter im Undercover-Einsatz. Bei der Scharifi GmbH & Co. KG, Pächter und Betreiber von zwei Tank-&-Rast-Raststätten, wurden dabei einige Mängel festgestellt. So zeigte RTL unter anderem, wie die Mitarbeiter mit Wurst und Käse belegte Brötchen nach drei Stunden nicht wie von Tank & Rast vorgeschrieben entsorgten, sondern schlicht neu belegten. Außerdem wurden teilweise Lebensmittel verwendet, deren Mindesthaltbarkeitsdatum abgelaufen war, teilweise wurde dieses Mindesthaltbarkeitsdatum auch durch die Mitarbeiter manipuliert. Neben den Aufnahmen selbst wurde das auch mit entsprechenden Aussagen der Mitarbeiter belegt.

Die Scharifi GmbH & Co. KG kam mit einer Stellungnahme in der "Team Wallraff"-Sendung zu Wort, wehrte sich im Anschluss an die Ausstrahlung aber gegen die Behauptungen und heimlich gemachten Aufnahmen - in letzterem Punkt sah man das Haus- und Persönlichkeitsrecht verletzt. Die in der Sendung gezeigten Vorwürfe wies man zurück - sie würden nicht den Tatsachen entsprechen. Weil RTL keine Unterlassungserklärung abgeben wollte, zog man schließlich vor das Landgericht Köln - dort ist man nun in allen Punkten abgeblitzt.

Das Landgericht wies die Klage gegen RTL als unbegründet zurück, DWDL.de liegt das Urteil vor. Es habe sich um Tatsachenbehauptungen gehandelt, die dem Beweis zugänglich gewesen seien. Die Richter glauben zudem den Aussagen der RTL-Reporter und erklären, die Klägerin habe beweisen müssen, dass die aufgestellten Vorwürfe nicht stimmen würden. In der Mitte Januar durchgeführten mündlichen Verhandlungen hatten auch Mitarbeiter zugunsten von der Scharifi GmbH & Co. KG ausgesagt, an den Aussagen dieser Zeugen zweifelt das Gericht allerdings. "Nach Abwägung der widerstreitenden Interessen wiegt der Informationswert der streitgegenständlichen Aufnahmen schwerer als die Beeinträchtigung der Interessen der Klägerin", so die Richter.

Auch die Aufnahmen selbst wertet das Gericht nicht als strafwürdig ein. Gezeigt wurde ohnehin nur das, was Kunden der Raststätten auch hätten sehen können. Der geschützte Bereich der Mitarbeiter wurde also nicht verletzt. Die Klägerin muss nun die Kosten der Verfahrens tragen, kann aber noch in Berufung gehen.

"Das Landgericht Köln berücksichtigt in dem Urteil erfreulicherweise die Wächterfunktion der Medien."
RTL-Sprecher Matthias Bolhöfer

Bei RTL jedenfalls nimmt man das Urteil des Landgerichts zufrieden zur Kenntnis. RTL-Sprecher Matthias Bolhöfer sagt gegenüber DWDL.de: "Das Landgericht Köln berücksichtigt in dem Urteil erfreulicherweise die Wächterfunktion der Medien, nämlich aufzudecken, was manche gerne im Verborgenen lassen würden. Es bestätigt ausdrücklich unsere investigative Recherchemethode für das Team Wallraff, deren Ziel es ist, Missstände aufzuzeigen, an denen ein besonderes öffentliches Interesse besteht."

So eindeutig wie in diesem Fall urteilten deutsche Richter nicht immer, wenn es um Günter Wallraff und seine RTL-Recherchen ging. Im Streit mit den Marseille-Kliniken ging es zwischen den Parteien hin und her. Zuletzt wurden hier einzelne Aussagen der RTL-Sendung "Extra" für unzulässig erklärt (DWDL.de berichtete). Die "Team Wallraff"-Sendung über die Raststätten war im August 2016 übrigens sehr erfolgreich: Fast dreieinhalb Millionen sahen zu, der Marktanteil in der werberelevanten Zielgruppe lag bei starken 18,0 Prozent.

Quelle: https://www.dwdl.de/nachrichten/66103/rtl_siegt_vor_gericht_im_streit_um_belegte_brtchen/