Neuer Glücksspiel-Staatsvertrag vernichtet bis zu 6.000 Autobahn Lkw-Parkplätze
Verfassungsbruch als Mittel zum Zweck nicht akzeptabel
Der Entwurf des neuen Glücksspiel-Staatsvertrages, der in Kürze verabschiedet werden soll, beabsichtigt die Spielotheken-Flut rigoros einzudämmen. Allerdings wird im neuen Regelwerk übersehen, dass hier eine ganze Reihe von Nebenwirkungen auftreten, die man so sicherlich nicht beabsichtigt hat. Vermieter von Spielotheken sind aufgeschreckt, da der Eingriff auf baurechtliche Genehmigungen und unbegrenzte Nutzungserlaubnisse schier einer Enteignung gleichkommen.
Die Redaktion sprach mit Herrn Alexander Ruscheinsky, verkehrspolitischer Sprecher der Vereinigung deutscher Autohöfe, kurz VEDA, die in einer Pressemitteilung einen überraschenden Bogen spannen. Werden die Spielotheken wie vorgesehen eingeschränkt, fallen mittelfristig bis zu 6.000 Parkplätze auf den deutschen Autobahnen weg.
Redaktion:
Können Sie uns kurz die Lkw-Parkplatz-Situation auf den deutschen Autobahnen darstellen?
Ruscheinsky:
In Deutschland gibt es 160 Autohöfe, also Autobahn-Raststätten, die an Autobahnanschlüssen liegen. Auf ihnen parken nachts bis zu 30.000 Lkws. Trotzdem herrscht auf deutschen Autobahnen eine chaotische lebensgefährliche Parkplatz-Not, die regelmäßig zu schweren Unfällen führt. Den Großteil der Lkw-Parkplätze stellen die Länder auf den bewirtschafteten und unbewirtschafteten Rastplätzen dar. Von Bund- und Länderseite werden weiterhin mit Hochdruck neue Lkw-Parkplätze gebaut.
Doch durch die Grenzöffnungen nach Osten und das wirtschaftliche Zusammenwachsen der Euro-Zone wächst der Transitverkehr und damit die Nachfrage nach Lkw-Parkplätzen in Deutschland stärker als die Neubauquote. Es wird geschätzt, dass heute bereits zwischen 14.000 und 20.000 Lkw-Parkplätze fehlen mit Tendenz steigend.
Bund und Länder schaffen es nicht mehr die Parkplatz-Not alleine zu lösen. Man hat deshalb die Autohöfe in die Autobahninfrastruktur mit einbezogen.
Die Autohöfe haben viel Geld in die Lkw-Parkplätze investiert. Würde man die Parkflächen für die 30.000 übernachtenden Lkws mit heutigen öffentlichen Herstellkosten multiplizieren, so haben die Autohöfe bereits über eine Milliarde Euro ausgegeben. Einen Betrag den sich damit in etwa die Öffentlichkeit und der Steuerzahler sparen können.
Redaktion:
Stellen Sie bitte die Zusammenhänge dar, wie die neuen Regelungen des Glücksspiel-Staatsvertrages dazu führen, dass auf der Autobahn so viele Lkw-Parkplätze wegfallen sollen?
Ruscheinsky:
Mit den Lkw-Stellplätzen lässt sich allerdings kein Geld verdienen. Die Lkws tanken wegen der teueren deutschen Benzin- und Dieselpreise vorwiegend im benachbarten Ausland. Auf der Autobahn gibt es keine Lkw-Parkplatzgebühr. Auf den Autohöfen wird ebenfalls ohne feste Gebühr geparkt, wer in der Gastronomie konsumiert parkt kostenlos.
Um das Ganze finanzieren zu können haben die Autohöfe deshalb im Einklang mit der geltenden Rechtslage und im Vertrauen darauf Spielhallen angesiedelt. Mit dem Gewinn der Spielhallen quersubventionieren viele Autohöfe die defizitären Lkw-Stellplätze. Über 50 Autohöfe besitzen heute eine solche Ansiedlung. Durch die geplante Änderung des Glückspiel-Staatsvertrages ist dieser Querverbund nicht mehr möglich. Die Autohöfe können ihre öffentlichen Daseinsversorgeaufgaben nicht mehr erfüllen, sie können keine neuen Lkw-Stellplätze mehr schaffen. Die bestehenden Autohöfe, die im Vertrauen auf die heutige Rechtslage erhebliche Investitionen im Interesse des Allgemeinwohls getätigt haben, werden in ihrer Existenz bedroht. Eine Hochrechnung ergibt, dass 6.000 Lkw-Parkplätze wegfallen, wenn die geplanten Neuregelungen zu Spielhallen im Glücksspiel-Staatsvertrag kommen.
Redaktion:
Kann der Bund und die Länder diese 6.000 Lkw-Parkplätze ausgleichen?
Ruscheinsky:
Bund und Länder können hier nichts machen, dort wird sowieso jeder Lkw-Parkplatz errichtet, der baurechtlich möglich ist. Diese 6.000 Lkw-Parkplätze sind dann definitiv verloren.
Redaktion:
Was soll nach Ihrer Meinung nun passieren?
Ruscheinsky:
Die neue Gesetzeslage greift in bestehende, teilweise mit Gemeinden und Städten geschlossenen Verträgen ein und soll sogar rückwirkend gelten. Alle Gutachten der betroffenen Branchen sind sich einig, dass dies verfassungswidrig ist. Auch führende Politiker haben sich mittlerweile warnend öffentlich geäußert. Die VEDA fordert die Überarbeitung des Glücksspielstaatsvertrages mit Aufhebung der faktischen Enteignung bei bestehenden Spielotheken und Autohöfen.
Mit dem Glückspiel-Staatsvertrag sind sicherlich auch vernünftige Ziele verbunden, aber von unserer Politik und der Auftragsverwaltung kann erwartet werden, dass es Gesetze so entwickelt, dass es nicht die Falschen trifft.
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