Neue Broschüre des Bundesverkehrsministeriums diskriminiert die Autohöfe

Das Bundes- verkehrsministerium behandelt auf Seite 22 seiner kürzlich erschienenen Broschüre „Lkw-Parken in einem modernen, bedarfsgerechten Rastanlagensystem“ in einem bloßen „Exkurs“ die Rolle der Autohöfe bei der Autobahnversorgung. Das Bundesverkehrsministerium suggeriert durch diesen bloßen „Exkurs“, dass Autohöfe bei der Versorgung der Autobahnen (Rasten, Tanken etc.) allenfalls eine untergeordnete Rolle gegenüber Nebenbetrieben spielen.

Das Gegenteil ist aber der Fall: Der Bundesgesetzgeber regelt in dem Bundesfernstraßengesetz, dass die Autobahnversorgung durch ein duales System (Autohöfe + Nebenbetriebe) gewährleistet wird. Das Bundesverkehrsministerium ignoriert dies in seiner Broschüre. In §15 Abs. 1 des Bundesfernstraßengesetzes ist das duale System ausdrücklich genannt. Die Autobahnversorgung findet danach nämlich sowohl durch „Betriebe an den Bundesautobahnen“ (z.B. Autohöfe aber auch Werkstätten) als auch durch „Nebenbetriebe“ mit einer „unmittelbaren Zufahrt zu den Bundesautobahnen“ statt (z.B. Tank & Rast-Anlagen). Das Bundesverkehrsministerium widerspricht damit dem ausdrücklichen Willen des Bundesgesetzgebers, indem es die Autohöfe – wie durch den bloßen „Exkurs“ geschehen – auf die Rolle eines „Lkw-Parkplatzspenders“ degradiert.

Der Bundesgesetzgeber hat die Autohöfe als vollwertige Autobahnversorger anerkannt. Die Autohöfe beanspruchen daher zu Recht, vom Bundesverkehrsministerium wie solche vollwertige Autobahnversorger behandelt zu werden.

Die Vereinigung deutscher Autohöfe (VEDA) weist darauf hin, dass ohne die Autohöfe der Bund und die Länder ihren gesetzlich vorgeschriebenen Versorgungsauftrag nicht mehr erfüllen können, denn auf Autohöfen in der Nähe von Autobahnen parken heute schon nachts über 30.000 Lkws. Ohne das Lkw-Parkplatzangebot der Autohöfe würde die Parkplatzversorgung an deutschen Autobahnen zusammenbrechen. Darüber hinaus haben die Autohöfe den Bund durch den Bau von Lkw-Parkplätzen finanziell in Höhe von über 1 Milliarde Euro entlastet (ein Lkw-Parkplatz an Autobahnen kosten den Bund 37.000,- Euro).

Die finanzielle Entlastung durch die Autohöfe ist damit höher als der Preis, den der Bund durch die Privatisierung (Verkauf) des eigenen Autobahn-Raststättennetzes (Tank & Rast-Anlagen) eingenommen hat (nur ca. 600 Millionen Euro). Die Einsicht in den Vertrag über den Verkauf des Raststättennetzes verweigert der Bund im Übrigen trotz des Anspruchs auf Herausgabe nach dem Informationsfreiheitsgesetz beharrlich.

Die Benachteiligungen der Autohöfe durch das Bundesverkehrsministerium ist rechtlich nicht nachvollziehbar. Die einzige mögliche tatsächliche Erklärung dürfte sein, dass der Bund dem neuen Eigentümer der Autobahn-Raststätten vertraglich zugesichert hat, dass er die mittelständischen Autohöfe trotz des anderslautenden Bundesfernstraßengesetzes nicht in das System der Autobahnversorgung einbeziehen wird, um dem Käufer die Monopolstellung des eigenen Raststättennetzes zu sichern. Darin liegt eine verfassungswidrige Diskriminierung der Autohöfe gegenüber den Tank & Rast-Anlagen.

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